Lohnende Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter
Gesundheit ist Jedem wichtig. Von agilen Arbeitnehmern profitieren Chefs und Unternehmen. Ein neues Steuergesetz fördert seit 1. Januar Maßnahmen der Gesundheitsprävention und bringt so Vorteile für beide Seiten. Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Unter die Steuerbefreiung fallen alle Leistungen, die im "Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen" genannt sind. Die Teilnahme an einer Rückenschule ist genauso steuer- und sozialabgabenfrei wie Ernährungsberatung, Bewegungstraining, Programme zur Stressbewältigung und Entspannung, Suchtprävention und vieles mehr. Auch Programme zur Rauchentwöhnung fallen unter das Gesetz.
Der Arbeitnehmer braucht solche Extras nicht versteuern, sie sind kein "geldwerter Vorteil". Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer die Leistung zusätzlich erhält, also nicht als Teil des regulären Lohns.
Rudolf Schwanitz, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheits-ministerium, sieht darin einen "wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung.“ Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Bürokratie wird abgebaut. Umfassende Einzelfallprüfungen sollen entfallen. Die in Anspruch genommenen Vorsorgeleistungen müssen lediglich den Vorschriften des SGB V entsprechen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Auf der sicheren Seite sind die Arbeitgeber, wenn sie den Betrag auf der Gehaltsabrechnung als steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitsförderung ausweisen. So halten sie jeder Finanzamtüberprüfung stand.
Insbesondere Arbeitgeber kleinerer oder mittlerer Unternehmen sind oftmals nicht in der Lage eigene Gesundheitsförderungsmaßnahmen durchzuführen. Sie haben nun die Möglichkeit durch außerbetriebliche Maßnahmen - die den geforderten Kriterien entsprechen - ihre Mitarbeiter fit zu machen und so auch zu motivieren. Warum nicht mal der gesamten Buchhaltungsabteilung pro Monat eine Massage ermöglichen?
40 Prozent aller "chronisch degenerativen" Erkrankungen haben ihre Ursachen im Arbeitsleben und führen zu häufigen Fehltagen im Betrieb. In Deutschland schätzen Gesundheitsexperten den dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schaden auf rund 70 Milliarden Euro im Jahr. „Die neue Regelung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie bringen eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter“, erklärt Dr. Dirk-Matthias Rose, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung (IAS). „Internationale Studien belegen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer ein knallharter ökonomischer Faktor ist. Denn jeder Krankheitstag bedeutet einen wirtschaftlichen Verlust für die Firma. Die logische Folge ist, solche Fehltage zu reduzieren. Der zweite Schritt sollte die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagement sein. Doch hier müssen wir noch viel Aufklärungsarbeit leisten.“
Doch einen Wermutstropfen gibt es: Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitness-Studios sind nicht steuerfrei. Ausnahme: Das Fitness-Studio führt förderungsfähige Kurse, z. B. Rückenschulungen, durch.
Worauf Sie achten sollten